Wissen & Glossar
Immobilien-Glossar – Die wichtigsten Fachbegriffe einfach erklärt
Der Immobilienkauf oder -verkauf bringt eine Fülle an Fachbegriffen mit sich, die auf den ersten Blick verwirrend wirken können. In unserem Glossar erklären wir die wichtigsten Begriffe rund um Immobilien, Finanzierung und Recht – verständlich und praxisnah, mit besonderem Bezug zum Freiburger Immobilienmarkt.
Inhaltsverzeichnis
- A – Annuitätendarlehen, Auflassung, Auflassungsvormerkung
- B – Beleihungswert, Beleihungsauslauf, Bodenrichtwert
- E – Effektivzins, Eigenbedarfskündigung, Energieausweis
- F – Flurkarte, Forward-Darlehen
- G – Grundbuch, Grunderwerbsteuer, Grundschuld
- K – Kaufnebenkosten, KfW-Förderung
- M – Maklerprovision, Mietpreisbremse
- N – Notaranderkonto, Nichtabnahmeentschädigung
- S – Sondereigentum, Sondertilgung
- T – Teilungserklärung, Tilgung
- V – Verkehrswert, Vorkaufsrecht
- W – Wertgutachten, Wohngeld (Eigentumswohnung)
- Z – Zinsbindung, Zwangsversteigerung
A
Annuitätendarlehen
Die häufigste Darlehensform bei der Immobilienfinanzierung. Die monatliche Rate (Annuität) bleibt über die gesamte Zinsbindung gleich. Sie setzt sich aus Zins- und Tilgungsanteil zusammen, wobei der Tilgungsanteil im Laufe der Zeit steigt.
Auflassung
Die rechtsverbindliche Erklärung von Käufer und Verkäufer vor dem Notar, dass das Eigentum an einer Immobilie übergehen soll. Die Auflassung wird im Grundbuch eingetragen.
Auflassungsvormerkung
Eintragung im Grundbuch, die den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung sichert. Sie schützt den Käufer vor Doppelverkauf oder nachträglichen Belastungen.
B
Beleihungswert
Der von der Bank festgesetzte Wert einer Immobilie als Sicherheit für das Darlehen. Er liegt in der Regel unter dem Verkehrswert (ca. 80 – 90 %).
Beleihungsauslauf
Das Verhältnis zwischen Darlehenshöhe und Beleihungswert der Immobilie in Prozent. Je niedriger der Beleihungsauslauf, desto günstigere Zinskonditionen erhalten Sie.
Bodenrichtwert
Ein von Gutachterausschüssen ermittelter Durchschnittswert für Grundstücke in einer bestimmten Lage. Er dient als Orientierung für die Grundstücksbewertung.
E
Effektivzins
Der tatsächliche jährliche Zinssatz eines Darlehens, der alle Kosten berücksichtigt. Er ist der wichtigste Vergleichswert bei verschiedenen Finanzierungsangeboten.
Eigenbedarfskündigung
Kündigung eines Mietverhältnisses durch den Vermieter, weil er die Wohnung für sich selbst, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige benötigt. An strenge gesetzliche Voraussetzungen gebunden.
Energieausweis
Pflichtdokument beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie. Zeigt den Energiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes an. Unterschieden werden Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.
F
Flurkarte
Amtliche Karte, die die Lage und Grenzen eines Grundstücks zeigt. Auch als Liegenschaftskarte oder Katasterkarte bezeichnet.
Forward-Darlehen
Ein Darlehen, das heute zu festen Konditionen abgeschlossen, aber erst in der Zukunft (bis zu 60 Monate später) ausgezahlt wird. Sinnvoll zur Absicherung gegen steigende Zinsen bei der Anschlussfinanzierung.
G
Grundbuch
Das beim Amtsgericht geführte öffentliche Register, das alle wichtigen Informationen zu einem Grundstück enthält: Eigentümer, Belastungen, Rechte und Grundpfandrechte.
Grunderwerbsteuer
Steuer, die beim Kauf einer Immobilie anfällt. In Baden-Württemberg beträgt sie 5,0 % des Kaufpreises.
Grundschuld
Ein Pfandrecht an einem Grundstück zur Sicherung eines Darlehens. Im Gegensatz zur Hypothek bleibt die Grundschuld auch nach Tilgung bestehen und kann für neue Darlehen wiederverwendet werden.
K
Kaufnebenkosten
Alle Kosten, die zusätzlich zum Kaufpreis anfallen: Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie ggf. Maklerprovision. In Freiburg insgesamt ca. 10 – 11 % des Kaufpreises.
KfW-Förderung
Verschiedene Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Immobilienerwerb, energetische Sanierung und klimafreundlichen Neubau.
M
Maklerprovision
Vergütung für die Vermittlung einer Immobilie. Seit Dezember 2020 wird die Provision bei Wohnimmobilien zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. In Freiburg: jeweils 3,57 % inkl. MwSt.
Mietpreisbremse
Gesetzliche Regelung, die bei Neuvermietungen die Miete auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt. Gilt in Freiburg als angespanntem Wohnungsmarkt.
N
Notaranderkonto
Treuhandkonto des Notars, über das der Kaufpreis abgewickelt wird. Bietet Sicherheit für beide Parteien, wird aber nicht bei jeder Transaktion eingesetzt.
Nichtabnahmeentschädigung
Entschädigung, die eine Bank fordern kann, wenn ein zugesagtes Darlehen vom Kreditnehmer nicht abgenommen wird.
S
Sondereigentum
Der Teil einer Eigentumswohnung, der ausschließlich einem Eigentümer gehört (z. B. die Wohnung selbst). Im Gegensatz dazu steht das Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach etc.).
Sondertilgung
Außerplanmäßige Tilgung eines Darlehens über die reguläre Rate hinaus. Verkürzt die Laufzeit und reduziert die Gesamtzinskosten. Viele Verträge erlauben 5 – 10 % pro Jahr.
T
Teilungserklärung
Notariell beurkundetes Dokument, das ein Gebäude in Sonder- und Gemeinschaftseigentum aufteilt. Grundlage für die Bildung von Wohnungseigentum.
Tilgung
Die Rückzahlung eines Darlehens. Die anfängliche Tilgung bestimmt, wie schnell das Darlehen zurückgezahlt wird. Empfohlen werden mindestens 2 – 3 % pro Jahr.
V
Verkehrswert
Der aktuelle Marktwert einer Immobilie – also der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am wahrscheinlichsten erzielt werden könnte. Wird durch eine Immobilienbewertung ermittelt.
Vorkaufsrecht
Das Recht, eine Immobilie zu den gleichen Bedingungen zu erwerben, die ein Dritter bietet. Kommunen haben häufig ein Vorkaufsrecht in bestimmten Gebieten.
W
Wertgutachten
Offizielles Gutachten über den Verkehrswert einer Immobilie, erstellt von einem zertifizierten Sachverständigen. Erforderlich z. B. bei Erbschaft, Scheidung oder gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Wohngeld (Eigentumswohnung)
Monatliche Vorauszahlung der Wohnungseigentümer für die Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums. Auch als Hausgeld bezeichnet.
Z
Zinsbindung
Der Zeitraum, für den der Zinssatz eines Darlehens festgeschrieben ist. Üblich sind 5, 10, 15 oder 20 Jahre. Nach Ablauf wird eine Anschlussfinanzierung erforderlich.
Zwangsversteigerung
Gerichtliche Verwertung einer Immobilie, meist weil der Eigentümer seine Darlehensraten nicht mehr zahlen kann. Kann für Käufer eine günstige Erwerbsmöglichkeit sein, birgt aber auch Risiken.
Ihr Begriff fehlt?
Haben Sie einen Fachbegriff, der Ihnen unklar ist und in unserem Glossar fehlt? Schreiben Sie uns gerne – wir ergänzen unser Glossar laufend und helfen Ihnen gerne weiter.
Fragen? Kontaktieren Sie uns: +49 175 56 19 15 5 | hannes@immorath.de
Über den Autor: Hannes Rath
Gründer von IMMORath – Immobilienmakler Freiburg. Ausgezeichnet als Capital Top-Makler mit 5-Sterne-Höchstnote. Top Dienstleister 2025 – Proven Expert. ImmoScout24 Gold Partner. ImmoWelt Business Partner. Mit langjähriger Erfahrung im Freiburger Immobilienmarkt berät er Eigentümer beim erfolgreichen Verkauf ihrer Immobilie.
